Zum Nachweis der "Fachkunde im Strahlenschutz" werden Grund- und Spezialkurs (Röntgendiagnostik) für
Ärzte nach den gültigen Richtlinien (Dauer, Inhalt) im Strahlenschutzrecht durchgeführt. Die Kurse sind von
der zuständigen Landesbehörde anerkannt und damit bundesweit gültig.
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem
Kursabschluss eine Teilnahmebescheinigung,
die zur Vorlage bei den zuständigen Stellen zum Erhalt der jeweiligen Fachkundebescheinigung dient.
Die Fachkundebescheinigung wird u.a. benötigt, um durch Vorlage bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde
die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten zu beantragen.
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