Leitung:
  Priv. Doz. Dr. Dr. R. Loose, Dr. M. Wucherer,
  Prof. Dr. W. Bautz, Prof. Dr. W. Kalender

 
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Allgemeines
Zum Nachweis der "Fachkunde im Strahlenschutz" werden Grund- und Spezialkurs (Röntgendiagnostik) für Ärzte nach den gültigen Richtlinien (Dauer, Inhalt) im Strahlenschutzrecht durchgeführt. Die Kurse sind von der zuständigen Landesbehörde anerkannt und damit bundesweit gültig. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Kursabschluss eine Teilnahmebescheinigung, die zur Vorlage bei den zuständigen Stellen zum Erhalt der jeweiligen Fachkundebescheinigung dient. Die Fachkundebescheinigung wird u.a. benötigt, um durch Vorlage bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten zu beantragen.
Grundkurs
Zur Erlangung der "Fachkunde im Strahlenschutz" für Ärzte ist für alle Bereiche der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung ein Grundkurs im Strahlenschutz notwendig. Dieser Grundkurs muss durch einen oder mehrere Spezialkurse ergänzt werden. Der Grundkurs beinhaltet auch den theoretischen Teil der Unterweisung nach Anlage 6.1 der Richtlinie "Fachkunde nach der Röntgenverordnung in der Medizin". Nach dieser Richtlinie muss der Kurs regelmäßig besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Kenntniskurs
Der Grundkurs ist von der Bayerischen Landesärztekammer als Kurs zum Erwerb der Kenntnisse nach der Strahlenschutzverordnung (Nuklearmedizin, Strahlentherapie) anerkannt.
Die Bescheinigung über den Erwerb der Kenntnisse wird zusammen mit der Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs vergeben.
N E U ... LASTSCHRIFT
Ab sofort können Sie die Gebühren zum Grundkurs im Lastschriftverfahren einziehen lassen. Die erteilte Erlaubnis ist einmalig und gilt nur für den Grundkurs.
Vorteil für Sie: Ihr Kursplatz ist Ihnen - vorbehaltlich der Einlösung durch Ihr Kreditinstitut - sofort sicher.


 

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