Informationen zur Fachkunde bzw. Kenntnissen im
Strahlenschutz
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1. ERWERB DER FACHKUNDE
Ärzte:
Ärzten wird die Fachkunde durch die Bayerische Landesärztekammer
bescheinigt (Einreichen von Sachkundezeugnis und zwei Bescheinigungen für
Grund- und Spezialkurs.
MTRA:
Medizinisch-Technische Radiologieassistenten erwerben ihre Fachkunde mit
dem Staatsexamen.
Medizinphysik-Experten:
Die Fachkunde für Medizinphysik-Experten wird durch die
jeweilige Aufsichtsbehörde ausgestellt (Sachkundezeugnis, Bescheinigung
über Grund- und Spezialkurs).
2. ERWERB DER KENNTNISSE
Ärzte:
Ärzte erwerben die Kenntnisse im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin oder
Strahlentherapie, durch Besuch eines Kenntniskurses (häufig wird ein
Grundkurs im Strahlenschutz dafür anerkannt).
Nach Röntgenverordnung
werden die Kenntnisse auch mittels Kurse bescheinigt.
Arzthelferinnen / Pflegepersonal:
Personen mit einer medizinischen Grundausbildung
erwerben die Kenntnisse mittels eines speziellen Strahlenschutzkurses
(getrennt nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung)
3. AKTUALISIERUNG DER FACHKUNDE UND DER KENNTNISSE
Alle Personen, die Fachkunde und Kenntnisse besitzen, müssen entsprechend den Übergangsvorschriften
(siehe
Zusammenstellung) ihr Strahlenschutzwissen aktualisieren.
Darauf muss mindestens alle 5 Jahre das Strahlenschutzwissen aktualisiert werden.
Strahlenschutzaktualisierungskurse:
Es gibt unterschiedlich strukturierte Aktualisierungskurse.
Es gibt 8-Stunden-Kurse für die Aktualisierung der Röntgenverordnung oder 8-Stunden-Kurse für die Aktualisierung nach StrlSchV.
Ferner gibt es 12-Stunden-Kurse für die Aktualisierung für beide Verordnungen.
Unsere Kursstätte bietet seit 2003 modulare Aktualisierungskurse an. Grundsätzlich muss für die Aktualisierung das
Modul „Strahlenschutzrecht“ besucht werden (wird angeboten für Assistenzpersonal am Lebkuchenkongress, auf dem
Deutschen Röntgenkongress, auf dem Bayerischen Röntgenkongress, auf den Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik).
Zusätzlich muss dann ein Modul „Anwendungsbereich Röntgenverordnung“ bzw. „Anwendungsbereich Strahlenschutzverordnung“ für die Aktualisierung der jeweiligen Verordnung, besucht werden.
Wer also bereits einen Kurs „Rechtliche Grundlagen“ mit 4 Stunden besucht hat, braucht dann nur jeweils 4 Stunden
nach „Röntgenverordnung“ oder „Strahlenschutzverordnung“ erfolgreich besuchen. Es gibt Kurse für Ärzte, MTRA´s, Medizinphysik-Experten und Helferinnen.
Aufgrund des modularen Aufbaus unserer Kurse, müssen die Module ggf. aus Veranstaltungen bei verschiedenen Terminen kombiniert werden.
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