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Allgemeines
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Zum Nachweis der "Fachkunde im Strahlenschutz" werden Grund- und Spezialkurs (Röntgendiagnostik) für
Ärzte nach den gültigen Richtlinien (Dauer, Inhalt) im Strahlenschutzrecht durchgeführt. Die Kurse sind von
der zuständigen Landesbehörde anerkannt und damit bundesweit gültig.
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Kursabschluß eine Teilnahmebescheinigung,
die zur Vorlage bei den zuständigen Stellen zum Erhalt der jeweiligen Fachkundebescheinigung dient.
Die Fachkundebescheinigung wird u.a. benötigt, um durch Vorlage bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde
die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten zu beantragen.
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Spezialkurs
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Vor dem Besuch dieses Spezialkurses muß der Grundkurs im Strahlenschutz und eine 8stündige Unterweisung gemäß Anlage 6.1 der
Fachkunderichtlinie nach RöV besucht werden. Wenn Röntgenstrahlen vor dem 01.01.1988 bereits angewandt wurden und die ärztliche
Prüfung nach der Approbationsordnung vom 28.10.1970 abgelegt wurde, liegt nach § 45 RöV zwar die "Fachkunde im Strahlenschutz" vor,
die Abrechnung von Röntgenleistungen über die KV kann möglicherweise nur erfolgen, wenn dieser Kurs (ohne vorherigen Grundkursbesuch)
absolviert wurde. Nach der Richtlinie "Fachkunde nach RöV" muß auch dieser Kurs regelmäßig besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen
werden.
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N E U ... LASTSCHRIFT
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Ab sofort können Sie die Gebühren zum Spezialkurs im Lastschriftverfahren
einziehen lassen. Die erteilte Erlaubnis ist einmalig und gilt nur für
den Spezialkurs.
Vorteil für Sie: Ihr Kursplatz ist Ihnen - vorbehaltlich der Einlösung
durch Ihr Kreditinstitut - sofort sicher.
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