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Allgemeines
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Zum Nachweis der "Fachkunde im Strahlenschutz" werden Grund- und Spezialkurs (Röntgendiagnostik) für
Ärzte nach den gültigen Richtlinien (Dauer, Inhalt) im Strahlenschutzrecht durchgeführt. Die Kurse sind von
der zuständigen Landesbehörde anerkannt und damit bundesweit gültig.
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Kursabschluß eine Teilnahmebescheinigung,
die zur Vorlage bei den zuständigen Stellen zum Erhalt der jeweiligen Fachkundebescheinigung dient.
Die Fachkundebescheinigung wird u.a. benötigt, um durch Vorlage bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde
die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten zu beantragen.
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Spezialkurs
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Vor dem Besuch dieses Spezialkurses muß der Grundkurs im Strahlenschutz und eine 8stündige Unterweisung gemäß Anlage 6.1 der
Fachkunderichtlinie nach RöV besucht werden. Wenn Röntgenstrahlen vor dem 01.01.1988 bereits angewandt wurden und die ärztliche
Prüfung nach der Approbationsordnung vom 28.10.1970 abgelegt wurde, liegt nach § 45 RöV zwar die "Fachkunde im Strahlenschutz" vor,
die Abrechnung von Röntgenleistungen über die KV kann möglicherweise nur erfolgen, wenn dieser Kurs (ohne vorherigen Grundkursbesuch)
absolviert wurde. Nach der Richtlinie "Fachkunde nach RöV" muß auch dieser Kurs regelmäßig besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen
werden.
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Sie können zusätzlich für zwei jeweils 4-stündige (Unterrichtsstunden) Spezialkurse für Computertomographie (CT) bzw. Interventionelle Radiologie (IR) anmelden.
Diese Kurse müssen nur Ärzte besuchen, die planen zukünftig die Fachkunde für CT-Untersuchungen bzw. interventionelle Radiologie zu erwerben.
Dafür müssen Sie aber auch zusätzliche Sachkunde (Zeiten und Fallzahlen) für CT bzw IR erwerben.
Diese Kurse sind also optional. Ein Arzt benötigt in der Regel einen CT-Kurs, wenn er z.B. Radiologe werden will
oder einen IR-Kurs wenn er Radiologe oder Kardiologe werden will.
Im Rahmen des CT-Kurses werden alle in der RL Fachkunde Medizin geforderten
Inhalte von der Gerätetechnologie, Qualitätskontrolle, Dosismessungen,
Strahlenexposition, Maßnahmen zur Dosisreduktion bis hin zu speziellen Techniken
der Herzbildgebung behandelt.
Der CT-Kurs beinhaltet auch den theoretischen Teil der Richtlinie "Fachkunde Medizin 2.2"
Nach dieser Richtlinie muss der Kurs regelmäßig besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Im Rahmen des IR-Kurses werden alle in der RL Fachkunde Medizin geforderten
Inhalte von der Gerätetechnologie, Qualitätskontrolle, Dosismessungen,
Strahlenexposition, Maßnahmen zur Dosisreduktion bis hin zu speziellen Techniken
der Interventionellen Radiologie behandelt.
Der IR-Kurs beinhaltet auch den theoretischen Teil der Richtlinie "Fachkunde Medizin 2.2"
Nach dieser Richtlinie muss der Kurs regelmäßig besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
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Kurs Nr: 4 Modul: CT
Anwendungsbereich: Spezialkurs CT
Verordnung: RöV
Kurs Ort: Klinikum Nord, Haus 17/I
Datum des Kurses: 13.11. bis 13.11.2010
Uhrzeit: 09:00 bis 12:00
Anmeldeschluss: 13.10.2010
Kurs Nr: 3 Modul: IR
Anwendungsbereich: Spezialkurs Interventionelle Radiologie
Verordnung: RöV
Kurs Ort: Klinikum Nord, Haus 17/I
Datum des Kurses: 13.11. bis 13.11.2010
Uhrzeit: 13:00 bis 16:00
Anmeldeschluss: 13.10.2010
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N E U ... LASTSCHRIFT
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Ab sofort können Sie die Gebühren zum Spezialkurs im Lastschriftverfahren
einziehen lassen. Die erteilte Erlaubnis ist einmalig und gilt nur für
den Spezialkurs.
Vorteil für Sie: Ihr Kursplatz ist Ihnen - vorbehaltlich der Einlösung
durch Ihr Kreditinstitut - sofort sicher.
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